Wir versehen die Übersetzung mit einer amtlichen Beglaubigung.
Wir übersetzen amtliche Urkunden und gewährleisten die amtliche Beglaubigung durch einen Gerichtsdolmetscher.
Der vom Kreisgericht ernannte und vereidigte Übersetzer fügt Ihrem Dokument die Dolmetscherklausel hinzu.